Rechtsprechung
BGH, 15.11.2000 - XII ZR 197/98 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Betriebsstillegung - Abfindung - Zugewinnausgleich - Anfangsvermögen - Ehegatte - Interessenausgleich - Arbeitsplatzverlust - Eheschließung - Sozialplan - Stichtag
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§ 1374 BGB; §§ 111, 112 BetrVG
Abfindung im Zugewinnausgleich als Anfangsvermögen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1374; BetrVG §§ 111, 112
Berücksichtigung einer Abfindung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Berechnung des Anfangsvermögens des Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 1374; BetrVG §§ 111, 112
Berücksichtigung einer Abfindung im Anfangsvermögen
Papierfundstellen
- BGHZ 146, 64
- NJW 2001, 439
- NJW-RR 2001, 1297 (Ls.)
- MDR 2001, 333
- FamRZ 2001, 278
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97
Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten …
Auszug aus BGH, 15.11.2000 - XII ZR 197/98
Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof auch bei der Abfindung, die (etwa) einem Unfallopfer wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit gewährt wurde (BGHZ 82, 145 ff.), und bei der Witwenrentenabfindung (…BGHZ aaO 149 ff.) auf das Stichtagsprinzip abgehoben, da die schematische und starre gesetzliche Regelung der §§ 1372 ff. BGB keine andere Entscheidung zulasse (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. November 1997 - IX ZR 37/97 = FamRZ 1998, 362).Die Abfindung des Antragstellers ist insoweit in erster Linie vergangenheitsbezogen als Entschädigung für den Verlust seines Arbeitsplatzes und des damit verbundenen Besitzstandes gewährt worden, ohne einen quantifizierbaren auf die Zukunft gerichteten Ausgleich zu bezwecken (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. November 1997 aaO S. 362).
- BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82
Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer …
Auszug aus BGH, 15.11.2000 - XII ZR 197/98
Dazu gehören unter anderem auch geschützte Anwartschaften mit ihrem gegenwärtigen Vermögenswert sowie die ihnen vergleichbaren Rechtsstellungen, die einen Anspruch auf künftige Leistung gewähren, sofern diese nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben (notfalls durch Schätzung) bewertbar ist (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juni 1983 - IX ZR 56/82 = FamRZ 1983, 881, 882; BGHZ 87, 367, 373;… Senatsurteil BGHZ 117 aaO S. 72, jeweils m.N.).Soweit mit einer Schätzung generell Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden sind, rechtfertigen diese es nicht, das Recht des Antragstellers auf die Abfindung in der Zugewinnbilanz außer Ansatz zu lassen (vgl. zum Nacherbenrecht BGHZ 87, 367 ff.).
- BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 281/94
Sozialplanabfindung - Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Auszug aus BGH, 15.11.2000 - XII ZR 197/98
Dieser Betrag war auf die vorhandenen 149 Mitarbeiter zu verteilen, wobei gemäß § 75 Abs. 1 BetrVG auf eine gerechte und gleichmäßige Behandlung aller Mitarbeiter zu achten war (vgl. Bauer in DB 1994, 217 ff. 225; BAG Urteil vom 9. November 1994 - 10 AZR 281/94 = AP § 112 BetrVG Nr. 85 unter II 2.).In neueren Entscheidungen betont das Bundesarbeitsgericht nur noch die Überbrückungsfunktion, stellt also insoweit eine zukunftsorientierte Betrachtung an und lehnt vergangenheitsbezogene Erwägungen ab mit der Begründung, die Sozialplanabfindungen seien keine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes an sich (vgl. BAGE 78, 30, 35 ff.; BAG Urteil vom 9. November 1994 aaO AP § 112 BetrVG 1972 Nr. 85;… FKHE aaO Rdn. 79 ff.;… Richardi aaO Rdn. 51).
- BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 525/80
Einbeziehung einer Kriegsopferrente in den Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 15.11.2000 - XII ZR 197/98
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des erkennenden Senats, umfaßt das Anfangsvermögen alle dem Ehegatten am Stichtag (hier: 25. März 1995, vgl. §§ 1374 Abs. 1, 1363 Abs. 1 BGB) zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, das heißt neben den dem Ehegatten gehörenden Sachen alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die beim Eintritt des Güterstandes bereits entstanden sind (vgl. nur BGHZ 82, 149, 150; Senatsurteile BGHZ 117, 70, 72; vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 525/80 = FamRZ 1981, 239, jeweils m.w.N.).Denn sie stellen noch keinen gegenwärtigen Vermögenswert des Berechtigten dar, sondern sollen sein künftiges Einkommen vermitteln und sichern (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1981 aaO S. 240;… BGHZ 82 aaO S. 150 m.N.;… Johannsen/Henrich/Jaeger aaO § 1374 Rdn. 9).
- BAG, 13.12.1978 - GS 1/77
Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer
Auszug aus BGH, 15.11.2000 - XII ZR 197/98
Er hat aber hinzugefügt, die Sozialplanabfindung sei "zugleich auf die Zukunft gerichtet" und habe "Überleitungs- und Vorsorgefunktion für die Zeit nach Durchführung der (nachteiligen) Betriebsänderung" (BAGE 31, 176, 187 f. = AP § 112 BetrVG 1972 Nr. 6 unter B 3). - BGH, 15.01.1992 - XII ZR 247/90
Berücksichtigung unverfallbarer Anwartschaft aus Kapitallebensversicherung bei …
Auszug aus BGH, 15.11.2000 - XII ZR 197/98
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des erkennenden Senats, umfaßt das Anfangsvermögen alle dem Ehegatten am Stichtag (hier: 25. März 1995, vgl. §§ 1374 Abs. 1, 1363 Abs. 1 BGB) zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, das heißt neben den dem Ehegatten gehörenden Sachen alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die beim Eintritt des Güterstandes bereits entstanden sind (vgl. nur BGHZ 82, 149, 150; Senatsurteile BGHZ 117, 70, 72; vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 525/80 = FamRZ 1981, 239, jeweils m.w.N.). - BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88
Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung
Auszug aus BGH, 15.11.2000 - XII ZR 197/98
Wenn ein Interessenausgleich gleichwohl derartige Bestimmungen enthält, handelt es sich insoweit um einen "qualifizierten Interessenausgleich" (…vgl. Richardi aaO Rdn. 18 und 39), der im Hinblick auf die normative Wirkung der betreffenden Bestimmungen für die Einzelarbeitsverhältnisse eine Betriebsvereinbarung im Sinne von § 77 Abs. 4 BetrVG darstellt (…vgl. Richardi aaO Rdn. 15 ff.;… 39, § 113 Rdn. 7) und dem einzelnen Arbeitnehmer die nach dieser Vorschrift vorgesehene Rechtsstellung einräumt (…vgl. auch DKK aaO Rdn. 25; BAG Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 75/88 = BAGE 63, 152 ff.). - BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 23/91
Inhalt eines Sozialplanes
Auszug aus BGH, 15.11.2000 - XII ZR 197/98
Danach hat der Ausgleich und die Milderung der den Arbeitnehmern entstehenden wirtschaftlichen Nachteile im Interessenausgleich an sich "nichts zu suchen" (…vgl. DKK aaO Rdn. 13;… FKHE aaO Rdn. 17; BAG Beschluß vom 17. September 1991 - 1 ABR 23/91 = BAGE 68, 277 ff., besonders zum Verhältnis zwischen freiwilligem und erzwungenem Sozialplan). - BGH, 29.10.1981 - IX ZR 94/80
Einbeziehung einer als Schadensersatz für Verdienstausfall gezahlten Abfindung
Auszug aus BGH, 15.11.2000 - XII ZR 197/98
Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof auch bei der Abfindung, die (etwa) einem Unfallopfer wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit gewährt wurde (BGHZ 82, 145 ff.), und bei der Witwenrentenabfindung (…BGHZ aaO 149 ff.) auf das Stichtagsprinzip abgehoben, da die schematische und starre gesetzliche Regelung der §§ 1372 ff. BGB keine andere Entscheidung zulasse (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. November 1997 - IX ZR 37/97 = FamRZ 1998, 362). - BAG, 14.09.1994 - 10 ABR 7/94
Anfechtung eines Sozialplanes
Auszug aus BGH, 15.11.2000 - XII ZR 197/98
In neueren Entscheidungen betont das Bundesarbeitsgericht nur noch die Überbrückungsfunktion, stellt also insoweit eine zukunftsorientierte Betrachtung an und lehnt vergangenheitsbezogene Erwägungen ab mit der Begründung, die Sozialplanabfindungen seien keine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes an sich (vgl. BAGE 78, 30, 35 ff.;… BAG Urteil vom 9. November 1994 aaO AP § 112 BetrVG 1972 Nr. 85;… FKHE aaO Rdn. 79 ff.;… Richardi aaO Rdn. 51). - BGH, 09.06.1983 - IX ZR 56/82
Berücksichtigung einer Übergangsbeihilfe nach Beendigung des Dienstverhältnisses …
- BGH, 29.10.1981 - IX ZR 86/80
Einbeziehung einer Abfindung für eine Witwenrente nach Wiederverheiratung in den …
- BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99
Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe …
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des erkennenden Senats, umfaßt das Anfangsvermögen alle dem Ehegatten am Stichtag (hier 26. November 1971, §§ 1374 Abs. 1, 1363 Abs. 1 BGB) zustehenden rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert, das heißt also neben den einem Ehegatten gehörenden Sachen alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die beim Eintritt des Güterstandes bereits entstanden sind (vgl. nur BGHZ 82, 149, 150; zuletzt Senatsurteil vom 15. November 2000 - XII ZR 197/98 - NJW 2001, 439 f. m.N.).Dazu gehören unter anderem auch geschützte Anwartschaften mit ihrem gegenwärtigen Vermögenswert sowie die ihnen vergleichbaren Rechtsstellungen, die einen Anspruch auf künftige Leistung gewähren, sofern diese nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben (notfalls durch Schätzung) bewertbar sind (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juni 1983 - IX ZR 56/82 - FamRZ 1983, 881, 882; BGHZ 87, 367, 373; Senatsurteil vom 15. November 2000 aaO S. 439).
Selbst in der Realisierung dubiose Forderungen sind grundsätzlich in das Anfangsvermögen einzubeziehen (vgl. Senatsurteil vom 15. November 2000 aaO m.N.;… Johannsen/Henrich/Jäger Eherecht 3. Aufl. § 1374 Rdn. 8;… Staudinger/Thiele BGB Bearb. 2000 § 1374 Rdn. 3 und 4;… Soergel/Lange BGB 12. Aufl. § 1374 Rdn. 7;… MünchKomm/Koch BGB 4. Aufl. § 1374 Rdn. 6 und 9;… Schwab Handbuch aaO Rdn. 48).
Nicht zum Anfangsvermögen gehören demgegenüber noch in der Entwicklung begriffene Rechte, die noch nicht zur Anwartschaft erstarkt sind und bloße Erwerbsaussichten, da sie nicht das Merkmal "rechtlich geschützter Positionen mit wirtschaftlichem Wert" erfüllen (Senatsurteil vom 15. November 2000 aaO 440 m.w.N.).
- BGH, 04.12.2013 - XII ZB 534/12
Zugewinnausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit eines Goodwills einer durch einen …
Dazu gehören unter anderem auch geschützte Anwartschaften mit ihrem gegenwärtigen Vermögenswert sowie die ihnen vergleichbaren Rechtsstellungen, die einen Anspruch auf künftige Leistung gewähren, sofern diese nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben - notfalls durch Schätzung - bewertbar ist (Senatsurteil BGHZ 146, 64, 68 f. = FamRZ 2001, 278, 280).Hiernach wurden in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Rechtsstellung eines Nacherben (BGHZ 87, 367, 369 f. = FamRZ 1983, 882, 884), ein nach den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes bereits unverfallbar gewordenes Versorgungsanrecht auf Auszahlung eines Kapitalbetrages (…Senatsurteile vom 17. November 2010 - XII ZR 170/09 - FamRZ 2011, 183 Rn. 18 und BGHZ 117, 70, 72 ff. = FamRZ 1992, 411 ff.; vgl. nunmehr § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG) sowie eine durch einen "qualifizierten Interessenausgleich" gemäß § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG dem Grunde nach zugesagte und nicht als Ausgleich für Einkommensverluste bestimmte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes (Senatsurteil BGHZ 146, 64, 72 f. = FamRZ 2001, 278, 281) als nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertbare Rechtspositionen behandelt, die eine Anwartschaft oder eine vergleichbar gesicherte Rechtsstellung darstellten.
- OLG Karlsruhe, 24.10.2013 - 2 UF 213/12
Zugewinnausgleich: Behandlung einer arbeitsrechtlichen Abfindung
In das Anfangs- und das Endvermögen ist zum entsprechenden Stichtag das gesamte vorhandene Vermögen des jeweiligen Ehegatten einzustellen (BGH FamRZ 2001, 278 ff).Zu diesem Zeitpunkt hatte der Antragsgegner aufgrund des Leistungsversprechens im Kündigungsschreiben der H. AG & Co. KGaA vom 27.02.2011 in Verbindung mit dem zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat vereinbarten "qualifizierten" Interessenausgleich (vgl. zur Abgrenzung von Sozialplan und Interessenausgleich: BGH, FamRZ 2001, 278 Rn. 48) vom 25.10.2010 einen Anspruch auf die erst nach dem Stichtag im Monat Juni 2011 ausgezahlte Abfindung in Höhe von brutto 68.880,00 EUR.
Bei Abfindungen aus der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist umstritten, ob sie grundsätzlich ausschließlich im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen sind (BGH FamRZ 1998, 362; Hoppenz, Zur Konkurrenz von Unterhalt und Zugewinnausgleich, FamRZ 2006, 1242;… vgl. auch Palandt/Brudermüller, BGB, 72. Auflage 2013, § 1375 Rn. 2) oder ob nach der Zweckbestimmung der Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes oder für künftigen Verdienstausfall zu differenzieren ist (BGH FamRZ 2001, 278 in einem obiter dictum;… Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht, 5. Aufl., § 1375 Rn. 6;… Kogel, Strategien beim Zugewinnausgleich, 4. Auflage 2013, Rn. 486 ff., 498 ff;… Büte, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 4. Auflage 2011, Kapitel 6, Rn. 72, 76 f.;… Krenzler/Borth/Zimmermann, Anwalts-Handbuch Familienrecht, 2. Auflage 2012, Kapitel 9, Rn. 110 ff. ).
Soweit die Abfindung als Entschädigung geleistet wurde, ist sie güterrechtlich, und soweit sie als Lohnersatz dient, ist sie unterhaltsrechtlich zu verwenden (BGH FamRZ 2001, 278 ff.; 2003, 431).
- BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01
Umfang der Revisionszulassung
a) Dabei kann dahinstehen, inwieweit die vom Beklagten erlangte Abfindung überhaupt geeignet und bestimmt ist, für die Zeit ab 1. November 1998 als Einkommen des Beklagten unterhaltsrechtlich Berücksichtigung zu finden (vgl. etwa Senatsurteile vom 15. November 2000 - XII ZR 197/98 - FamRZ 2001, 278, 281 und vom 14. Januar 1987 - IVb ZR 89/85 - FamRZ 1987, 359, 360; BGH Urteil vom 13. November 1997 - IX ZR 37/97 - FamRZ 1998, 362). - OLG Dresden, 25.06.2010 - 24 UF 800/09
Einbeziehung von Steuererstattungsansprüchen in den Zugewinnausgleich
Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur unterhaltsrechtlichen Behandlung von Abfindungen (vgl. etwa BGH, Urt. v.15.11.2000, XII ZR 197/98, FamRZ 2001, 278 = NJW 2001, 439;… Urt. v. 11.12.2002, XII ZR 27/00, FamRZ 2003, 432 = NJW 2003, 1396;… Urt. v. 21.04.2004, XII ZR 185/01, FamRZ 2004, 1352 = NJW 2004, 2675) ändert hieran nichts.Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur unterhaltsrechtlichen Behandlung von Abfindungen (vgl. etwa BGH, Urt. v.15.11.2000, XII ZR 197/98, FamRZ 2001, 278 = NJW 2001, 439;… Urt. v. 11.12.2002, XII ZR 27/00, FamRZ 2003, 432 = NJW 2003, 1396;… Urt. v. 21.04.2004, XII ZR 185/01, FamRZ 2004, 1352 = NJW 2004, 2675) ändert hieran nichts.
Hieran hat der Bundesgerichtshof in der Folge nicht festgehalten (Urteil vom 15.11.2000, XII ZR 197/98, FamRZ 2001, 278 = NJW 2001, 439; Urteil vom 11.12.2002, XII ZR 27/00, FamRZ 2003, 432 = NJW 2003, 1396; zurückhaltender im Urteil vom 21.04.2004, XII ZR 185/01, FamRZ 2004, 1352 = NJW 2004, 2675).
Daran anschlie- ßend hat das Oberlandesgericht München (FamRZ 2005, 714) hinsichtlich der Handhabung von Abfindungen differenziert.Sofern eine Abfindung zielgerichtet als Ersatz für einen infolge einer Betriebsstilllegung zukünftig entstehenden Lohnausfall und damit als vorweggenommenes Einkommen für einen bestimmten (Übergangs-)Zeitraum geleistet werde, unterliege sie - aus diesem Grund - von vornherein nicht dem güterrechtlichen Ausgleich des Zugewinns (so auch BGH, FamRZ 2001, 278; offen gelassen BGH, FamRZ 2004, 1352).
- BFH, 22.07.2020 - II R 42/18
Berücksichtigung eines Pflichtteilsanspruchs bei Berechnung der fiktiven …
Die wirksame Begründung eines Anspruchs auf einen Gegenstand zum Stichtag ist somit erforderlich, aber auch ausreichend, so dass selbst in der Realisierung dubiose Forderungen grundsätzlich in das Anfangsvermögen einzubeziehen sind (vgl. BGH-Urteile vom 15.11.2000 - XII ZR 197/98, BGHZ 146, 64, unter 1., und vom 31.10.2001 - XII ZR 292/99, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2002, 88, unter II.2.a). - BGH, 28.01.2004 - XII ZR 221/01
Restitutionsansprüche und vereinigungsbedingte Wertsteigerungen im …
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des erkennenden Senats, umfaßt das Anfangsvermögen nach §§ 1374 Abs. 1, 1363 Abs. 1 BGB alle dem Ehegatten am Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert, d.h. also neben den einem Ehegatten gehörenden Sachen alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die bei Eintritt des Güterstandes bereits bestanden haben (vgl. BGHZ 82, 149, 150; Senatsurteil vom 31. Oktober 2001 - XII ZR 292/99 - NJW 2002, 436, 437; BGHZ 146, 64, 68 f. m.w.N.). - BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 622/06
Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag
Enthält er wie hier Regelungen, die ihrer Art nach Geltung für die Arbeitsverhältnisse beanspruchen und den Arbeitnehmern Rechte oder Ansprüche einräumen, liegt ein sog. "qualifizierter Interessenausgleich" vor, der auch die Rechtsnatur einer freiwilligen Betriebsvereinbarung aufweist (vgl. BGH 15. November 2000 - XII ZR 197/98 - BGHZ 146, 64;… Fitting BetrVG 23. Aufl. §§ 112, 112a Rn. 52;… DKK-Däubler BetrVG 10. Aufl. §§ 112, 112a Rn. 17a, 19;… Oetker/GK-BetrVG 8. Aufl. §§ 112, 112a Rn. 51;… Annuß in Richardi BetrVG 10. Aufl. § 112 Rn. 46). - OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung einer durch Auflösung eines Arbeitsvertrages …
Allgemein umfasst das Anfangs- und Endvermögen alle dem Ehegatten am jeweiligen Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, d.h. alle Sachen, die dem Ehegatten gehören und alle ihm zustehenden objektiv be- und verwertbaren Rechte, die zum Stichtag bereits entstanden und noch vorhanden sind (BGH FamRZ 2007, 877; 2001, 278; 2002, 88; 1981, 239; 1980, 39;… Erman/Budzikiewicz, BGB, 16. Aufl. § 1374 Rz. 2), auch (u.a.) geschützte Anwartschaften mit ihrem gegenwärtigen Vermögenswert sowie die ihnen vergleichbaren Rechtsstellungen, die einen Anspruch auf künftige Leistung gewähren, sofern diese nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertbar sind.Zur Abgrenzung, ob und ggf. inwieweit eine solche Abfindung eine Vermögensposition darstellen und damit Bestandteil des Anfangs- oder Endvermögens eines Ehegatten i.S. von §§ 1373 ff BGB sein kann, wird nach der herrschenden und vom Senat geteilten Meinung in Literatur und Rechtsprechung regelmäßig danach differenziert, ob der Abfindung Entschädigungscharakter für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit einhergehenden Besitzstandes - dann gehört sie zum Vermögen - oder vorwiegend Lohnersatzfunktion für die Überbrückung von Zeiten verminderten Erwerbseinkommens zukommt - dann ist sie als Einkommen unterhaltsrechtlich zu qualifizieren (BGH FamRZ 2001, 278; 2007, 983;… Johannsen/Henrich/Althammer/Kohlenberg, a.a.O., § 1376, Rz. 26;… Staudinger/Thiele, a.a.O., § 1374, Rz. 6;… Grüneberg/Siede, BGB, 81. Aufl., § 1376, Rz. 4 und 92, jeweils m.w.N.; vgl. auch Maurer FamRZ 2012, 1685;… MünchKomm-BGB/Koch, 8. Aufl., § 1375 Rz. 18 f;… Schulz/Hauß, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 6. Aufl., 1. Kapitel Rz. 189 ff).
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann eine arbeitsrechtliche Abfindung vielmehr eine Vermögensposition im Güterrecht darstellen, was ursprünglich uneingeschränkt bejaht (BGH FamRZ 1982, 148; 1998, 362; 2001, 278), für die zugewinnausgleichsrechtliche oder unterhaltsrechtliche Einordnung aber zunehmend danach abgegrenzt worden ist, ob der Abfindung Entschädigungscharakter für den Verlust des Arbeitsplatzes oder Lohnersatzfunktion zukomme (Nachweise s.o.), und zuletzt dahin klargestellt worden ist, dass eine Abfindung - auch wenn sie vom Arbeitgeber in einem Betrag ausgezahlt werde sowie ohne Rücksicht auf ihren arbeitsrechtlichen Charakter - in erster Linie als unterhaltsrechtliches Einkommen zu qualifizieren sei, da die Sicherung des Lebensbedarfs der Teilhabe am Vermögen vorgehe (BGH FamRZ 2012, 1040;… vgl. auch Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 10. Aufl., § 1, Rz. 29 und 93;… § 4, Rz. 482;… BeckOGK/Preisner BGB, Stand: 1. November 2021, § 1376, Rz. 31 ff, 34).
- LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 16 Sa 513/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Verbindung …
Er bezieht sich insoweit ausschließlich darauf, ob und wann diese Maßnahme durchgeführt und wie sie verwirklicht werden soll (BGH v. 15.11.2000 - XII ZR 197/98 - AP Nr. 140 zu § 112 BetrVG 1972).Danach haben der Ausgleich und die Milderung der den Arbeitnehmern entstehenden wirtschaftlichen Nachteile im Interessenausgleich grundsätzlich "nichts zu suchen" (BAG v. 15.11.2000 - XII ZR 197/98 - a.a.O.).
Ein derartiger qualifizierter Interessenausgleich ist eine gemischte Vereinbarung, die auch die Rechtsnatur einer freiwilligen Betriebsvereinbarung aufweist (BGH v. 15.11.2000 - XII ZR 197/98 - a.a.O.;… GK-BetrVG/Oetker § 112, 112 a Rn. 70; vgl. auch BAG v. 14.11.2006 - 1 AZR 40/06 - BAGE 120, 173).
- BGH, 13.09.2023 - XII ZB 400/22
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung von hinausgeschobenen Ansprüchen auf variable …
- BAG, 14.11.2006 - 1 AZR 40/06
Anrechnung einer tarifvertraglichen Abfindung auf Sozialplanabfindung
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- OLG Frankfurt, 31.08.2022 - 5 UF 88/20
Einbeziehung von Anwartschaften auf aufgeschobenen variablen Vergütungen in den …
- LAG München, 25.07.2013 - 4 Sa 166/13
Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1530/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1571/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1531/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1524/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- OLG Saarbrücken, 02.07.2008 - 9 UF 115/07
Beginn der Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1573/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 631/06
Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1553/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1548/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 30.10.2019 - 18 Sa 655/19
Altersdiskriminierung bei Betriebsänderung ; Altersteilzeit
- LAG München, 08.10.2013 - 6 Sa 421/13
Tarifliche Differenzierungsklausel
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1572/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1528/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1549/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1555/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1552/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1554/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1547/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1551/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1550/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG München, 26.11.2013 - 6 Sa 587/13
Tarifliche Differenzierungsklausel
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1533/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1544/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1529/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1527/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG München, 10.07.2014 - 6 Sa 176/14
Tarifliche Differenzierungsklausel
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1526/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1532/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 98/14
Sozialplan, Interessenausgleich, Koalitionsfreiheit, Bruttoeinkommen, …
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 640/13
Sozialtarifvertrag, Arbeitnehmer, Abfindung, Differenzierungsklausel, …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1574/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1546/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1545/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 1029/13
Ergänzungstransfertarifvertrag, Sozialtarifvertrag, Gewerkschaft, Abfindung, …
- LAG München, 17.12.2013 - 6 Sa 586/13
Tarifliche Differenzierungsklausel
- LAG Köln, 30.11.2007 - 11 Sa 911/07
Sozialplanabfindung
- LAG München, 18.12.2014 - 4 Sa 670/14
Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit …
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 693/13
Sozialplan, Interessenausgleich, für Arbeitnehmer, Arbeitsgerichte, …
- LAG München, 26.09.2013 - 4 Sa 530/13
Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit …
- OLG Rostock, 13.07.2005 - 10 UF 67/03
Verjährung güterrechtlicher Ansprüche aus dem Beitrittsgebiet
- OLG Koblenz, 23.11.2016 - 13 UF 374/16
Ausgleichsansprüche getrennter Ehegatten in Bezug auf Zahlungen für Hausdarlehen
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 848/13
Anspruch auf Differenzvergütung und Differenzabfindung und auf Zahlung aus einem …
- AG Aachen, 16.12.2014 - 220 F 454/01
Bestimmung der Höhe der Zugewinnforderung i.R. der Zugewinnausgleichsberechnung
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 691/13
Tarifbindung, Ergänzungstarifvertrag
- LAG München, 20.03.2014 - 4 Sa 875/13
Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit …
- LAG München, 16.01.2014 - 4 Sa 395/13
Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit …
- LAG München, 26.09.2013 - 4 Sa 521/13
Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 13 Sa 832/10
Rechtsnatur eines Interessenausgleichs - konstitutives Schuldanerkenntnis durch …
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 579/13
Tarifvertrag, Differenzierungsklausel
- LAG München, 26.09.2013 - 4 Sa 468/13
Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit …
- LAG München, 14.11.2014 - 6 Sa 692/13
Abfindung, Arbeitsvertrag, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, …
- LAG München, 22.10.2013 - 6 Sa 422/13
Tarifliche Differenzierungsklausel
- OLG München, 30.10.2007 - 4 UF 105/07